Abstandsregel beim Verstecken
(...) Im Wesentlichen geht es um zwei Punkte. Der eine Punkt betrifft den Mindestabstand von 46m zu Bahngleisen. Dieser Punkt betrifft Österreich nicht, da diese Regelung nie bei uns umgessetzt wurde (auch von meinem Vorgänger nicht). Es wurde klargestellt, dass diese Vorgangsweise auch OK ist, da man die örtlichen Gesetze hier berücksichtigen muss und dieser Punkt nur in den Guidelines steht, weil es in den U.S.A. verboten in der Nähe von Bahngleisen etwas zu deponieren. Ist es in Ö nicht verboten (und das ist es meines Wissens nach nicht) dann braucht man die 46 Meter auch nicht einhalten. In Deutschland wurden diese 46m exekutiert auf Teufel komm raus (...)
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