Online Bestellungen
(...) Österreichische Konsumenten (und Konsumentinnen) dürfen online oder sonst im Fernabsatz bei einem Unternehmer bestellte Waren auspacken, kurz ausprobieren und dann unter Rücktritt vom Vertrag zurückschicken. Der Händler (die Händlerin) muss dann den gesamten Kaufpreis rückerstatten und darf nichts einbehalten, auch wenn er (sie) das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen hat.(...)
berichtet heise online .
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